Statuten

1. Name, Sitz und Zweck

Unter dem Namen Frauenverein Seltisberg besteht seit 1895 ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Seltisberg.

Er ist frauenplus Baselland angeschlossen.

Der Verein setzt sich für gemeinnützige und wohltätige Belange ein.

Diese Ziele sollen erreicht werden durch:
a)   Veranstaltungen für alle Altersgruppen des Dorfes
b)   Besuche bei Kranken und Betagten
c)   Ausflüge und Besichtigungen
d)   Abgabe eines „Znünis“ zu Weihnachten an jedes Kind, das in Seltisberg die Schule oder den Kindergarten besucht.
e)   Weitere Aktionen und Projekte, die dem Zweck des Vereins entsprechen.

Der Verein kann nicht mehr Zeitgemässes ändern oder aufgeben.

 

2. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jede an unserem Verein interessierte Frau erwerben.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand und kann jederzeit beantragt werden.
Austrittserklärungen sind dem Vorstand schriftlich einzureichen. Der Austritt kann nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
Für Mitglieder, welche das 75. Lebensjahr vollendet haben, ist der Jahresbeitrag freiwillig. Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verein besonders verdient gemacht hat. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.
Wer bis zum Inkrafttreten dieser Statutenänderung am 23. März 2007 zum Ehren- oder Freimitglied ernannt worden ist, behält seinen erlangten Mitgliederstatus.

 

3. Finanzielles

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:

    a) den Mitglieder- und Gönnerbeiträgen
    b) dem Gemeindebeitrag
    c) Spenden und Legaten
    d) den Vermögenszinsen
    e) den Erträgen aus besonderen Aktionen

Der Mitgliederbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

 

4. Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Frauenvereins haftet nur das Vereinsvermögen.

 

5. Organe

Die Organe des Frauenvereins sind:

    a) die Mitgliederversammlung
    b) der Vorstand
    c) die Rechnungsrevisorinnen

 

6. Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal und zwar im Frühjahr statt.

Die Einladung mit Traktandenliste erfolgt schriftlich mindestens 10 Tage im Voraus.

Es sind folgende Geschäfte zu behandeln:

    a) Genehmigung des Protokolls
    b) Genehmigung des Jahresberichtes
    c) Genehmigung des Kassa- und Revisorenberichtes
    d) Genehmigung des Budgets und Festlegung des Jahresbeitrages
    e) Wahl der Präsidentin und des übrigen Vorstandes
    f) Wahl von 2 Rechnungsrevisorinnen und einer Ersatzrevisorin
    g) evtl. Projekte des Vorstandes
    h) Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder
    i) evtl. Statutenänderung

    Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind der Präsidentin jeweils bis 5 Tage vor der Versammlung schriftlich einzureichen.
    Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder von mindestens 1/5 der Mitglieder schriftlich verlangt werden.

 

7. Wahlen und Abstimmungen

Wahlen und Abstimmungen werden offen durchgeführt, sofern nicht jemand eine geheime Abstimmung verlangt.

Es gilt das einfache Mehr, bei Stimmengleichheit steht der Präsidentin der Stichentscheid zu.


8. Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen:

    a) der Präsidentin
    b) der Vizepräsidentin
    c) der Kassierin
    d) der Aktuarin
    e) der Sekretärin

    Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt diesen gegen aussen. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen hat der Vorstand die Kompetenz, eine Soforthilfe von maximal SFr. 5000.-- pro Vereinsjahr zu sprechen. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und sind beitragsfrei.

 

9. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung von ¾ der Anwesenden beschlossen werden.
Bei der Auflösung wird das Vereinsvermögen der Gemeinde Seltisberg zur treuhänderischen Verwahrung übergeben, bis sich ein neuer Verein konstituiert hat, der dieselben gemeinnützigen Zwecke verfolgt.

 

10. Schlussbestimmungen

Diese Statuten sind anlässlich der Jahresversammlung vom 23. März 2007 genehmigt worden und damit in Kraft getreten. Sie ersetzen diejenigen vom 11. April 1997.

 

 

Seltisberg, 23. März 2007                           Frauenverein Seltisberg

 

Regin Zehntner-Mangold,                           Vreni Wiesner-Sutter,
Präsidentin                                                 Sekretärin

 

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